Der Unsinn mit dem GmbH-Ex Verfahren

Worum es in diesem Artikel geht:

Seit einigen Jahren wird auf dem Markt selbstbewusst mit dem GmbH-Ex Verfahren geworben. Die Vorteile seien für den Unternehmer immens. Nachteile gäbe es keine. Wir finden, dass kann so nicht stehen gelassen werden. Denn die Versprechungen sind falsch und das angepriesene Wunderheilmittel „Gmbh-Ex“ hat einige Nebenwirkungen mit gravierenden (strafrechtlichen) Langzeitfolgen. Der folgende Text klärt Sie faktenbasiert auf und verweist auf einschlägige Rechtstexte. 

Erläuterung zum GmbH-Ex Verfahren der Companea GmbH:

Die Companea GmbH & Co. KG beschreibt auf der firmeneigenen Homepage das GmbH-Ex Verfahren als „kalte grenzüberschreitende Verschmelzung“. Das heißt nichts anderes, als das eine Auslandsgesellschaft eingeschaltet wird (hier eine englische Limited), mit der die deutsche GmbH verschmolzen wird. Übrig bleibt am Ende eine Limited, nachdem die GmbH aus dem deutschen Handelsregister gelöscht wurde.

Und Ihre Sorgen sind weg? Nein!

Der eigentliche Vorgang der Verschmelzung ist unter Beachtung aller Formalien zivilrechtlich nicht zu beanstanden – aber: Das GmbH-Ex Verfahren ist für die Geschäftsführer einer NOTLEIDENDEN GmbH hochgradig gefährlich !

Was Sie wissen müssen: Strafrechtliche Folgen der Verletzung von Mitwirkungspflichten.

Die Einschaltung von Basis- und Auslandsgesellschaften verfolgt allgemein den Zweck der grenzüberschreitenden Gewinnverlegung bzw. zur Praktizierung von Steuersparmodellen. Die Ausübung dessen wird an steuerrechtliche Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten geknüpft. Es bestehen insbesondere steuerrechtliche Mitwirkungspflichten, die der Überwachung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten dienen.

Dr. Sebastian Peters schreibt hierzu in der aktuellen NZWiSt (Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht) 10/2016:

„Im außensteuerlichen Kontext ist unter strafrechtlichen Gesichtspunkten insbesondere die Verletzung der im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Anzeigepflichten von besonderer Bedeutung.“

Durch die Anzeigepflicht sollen alle potentiell Steuerpflichtigen vollständig sichergestellt werden. Hier handelt jeder Geschäftsführer ordnungswidrig der die ihm obliegende Mitteilungspflicht gem. § 138 Abs. 2 AO vorsätzlich oder leichtfertig

  • nicht
  • nicht vollständig oder
  • nicht rechtzeitig nachkommt (§379 Abs. 2 Nr. 1 AO).

Die Mittteilungspflichten bestehen u.a. für folgende Sachverhalte:

– Mitteilungspflicht über die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland
– Mitteilungspflicht über die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Änderung
– Mitteilungspflicht über den Erwerb von Beteiligungen an einer ausländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse iSv § 2 Nr. 1 KStG

Diese Mitwirkungspflichten leiten sich aus dem Völkerrecht ab, nachdem Finanzbehörden nicht befugt sind im Ausland Sachaufklärung zu betreiben. Daher begründet § 90 Abs. 2 AO erweiterte Mitwirkungspflichten.

Eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten führt zu strafrechtlichen Folgen:

– leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)
– Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

Fazit

Die GmbH-Ex Methode des Herrn Hüls als Geschäftsführer der Companea ist…1.) zivilrechtlich grober Unfug, denn es besteht kein Grund eine gesunde oder eine vermögenslose GmbH in das Ausland „zu verfrachten“. Entweder Sie verkaufen Ihre GmbH oder sie stellen in Deutschland einen Antrag auf Löschung wegen Vermögenslosigkeit. 2.) ist pure Abzocke. Eine Limited können Sie in England mit geringem Aufwand selber gründen. Hierfür benötigen Sie Herrn Hüls nicht. Sparen Sie die 1800,- Euro.  3.) ist steuerrechtlich ein „Selbstmord“, denn Sie laufen direkt ins offene Messer und riskieren vorsätzlich durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten (begangene leichtfertige Steuerverkürzung oder einer Steuerhinterziehung) erhebliche strafrechtliche Konsequenzen.

Mit anderen Worten:

Mit dem GmbH-Ex Verfahren kaufen Sie sich für viel Geld einen Platz im Knast. Nur die Companea GmbH & Co. KG um Ihren Geschäftsführer Jochen Hüls profitiert – auf Ihre Kosten. Na herzlichen Glückwunsch..

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