Vorladung zur Polizei erhalten – das müssen Sie wissen

Vorladung zur Polizei erhalten - das müssen Sie wissen

Was tun bei einer Vorladung zur Polizei?

Wenn Sie eine Vorladung zur Polizei erhalten haben, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Bereits dem Schreiben der Polizei ist zu entnehmen, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge vorgeladen wurden. Auch wenn ich im Weiteren ausschließlich auf die Vorladung zur Polizei als Beschuldigter eingehen werde, gilt in beiden Fällen das Gleiche.

Muss ich der Vorladung zur Polizei nachkommen?

Nein, der Vorladung zur Polizei müssen Sie nicht nachkommen. Sie müssen nicht zur Polizei gehen!

Auch wenn es „Vorladung“ heißt, ist es eher eine „Einladung“ und eine Einladung kann man bekanntermaßen auch ablehnen. Nur einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht müssen Sie Folge leisten.

Sie sollten als Beschuldigter einer Vorladung zur Polizei im eigenen Interesse auch nicht Folge leisten und von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Insbesondere im Strafverfahren gilt der Satz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ mehr denn je. Schnell sagen Sie etwas Missverständliches, was für das weitere Strafverfahren gravierende negative Folgen hat. Und eine einmal gemachte Aussage kann man vor Gericht nur schwer wieder richtigstellen.

Kann die Polizei zu mir nach Hause kommen, wenn ich der Vorladung zur Polizei nicht nachkomme?

Grundsätzlich ja. Kommen Sie der Vorladung zur Polizei nicht nach, kann die Polizei zu Ihnen kommen. Sie kann sowohl zu Ihnen nach Hause als auch zu Ihrem Arbeitsplatz kommen und versuchen Sie als Beschuldigter zur vernehmen.

Nach unserer jahrelangen Erfahrung passiert das allerdings dann nicht, wenn Rechtsanwälte für Sie den Termin absagen und mitteilen, dass Sie sich später über diese äußern werden. Das nimmt Ihnen eine Menge Stress ab.

Kann die Polizei mich zwingen die Vorladung zur Polizei wahrzunehmen?

Nein. Die Polizei kann Sie nicht zwingen die Vorladung zur Polizei wahrzunehmen. Die Polizei darf Sie auch nicht zwangsweise mit zur Vernehmung nehmen.

Muss ich den Termin der Vorladung zur Polizei absagen?

Nein. Den Termin der Vorladung zur Polizei müssen Sie nicht absagen. Wir empfehlen Ihnen aber, den Termin durch unsere Anwälte für Strafrecht absagen zu lassen. Unser Anwalt wird die Polizei gleichzeitig darauf hinweisen, dass Sie zunächst von Ihren Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werden. Damit wird umgangen, dass Sie von der Polizei unerwartet zu Hause oder bei der Arbeit aufgesucht werden.

Welche Folgen hat es, wenn ich der Vorladung zur Polizei nicht Folge leiste?

Keine. Es ist Ihr gutes Recht einer Vorladung zur Polizei nicht Folge zu leisten. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht darf Ihr Missachten der Vorladung zur Polizei zu Ihren Lasten berücksichtigten.

Was wird mir eigentlich vorgeworfen?

Manchmal bekommt man eine Vorladung als Beschuldigter zur Polizei ohne dass man weiß, warum. Auf der Vorladung zur Polizei ist zwar zu entnehmen, in welche Richtung der Ihnen gemachte Vorwurf geht, das hilft häufig aber nicht weiter.

Auch wenn Sie neugierig sind, welcher Sachverhalt Ihnen genau zur Last gelegt wird, kommen Sie der Vorladung zur Polizei nicht nach. Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem unserer Anwälte für Strafrecht auf. Dieser wird für Sie bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen. Die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft enthält die notwendigen Informationen, die Sie benötigen. Von uns bekommen Sie auch eine Kopie der gegen Sie geführten Ermittlungsakte.

Sie sollten auch nicht der Vorladung zur Polizei Folge leisten, nur um zu erfahren, was Ihnen genau zur Last gelegt wird und dann die Aussage einfach verweigern. Die Polizei fertigt nämlich sog. Eindrucksvermerke in den Akten, sodass auch die Staatsanwaltschaft und das Gericht davon Kenntnis erhält. Dabei schreibt die Polizei schnell schon mal, dass Sie bei der Vernehmung nervös gewirkt haben. Der Vermerk der Polizei wird Ihnen dann im gesamten Strafverfahren nachhängen und man wird Sie fragen, warum Sie nervös waren, obwohl Sie nichts gemacht haben.

Was mache ich, wenn ich eine Vorladung zur Polizei erhalten haben?

Am besten ist es, wenn Sie sich sofort an unsere Anwälte für Strafrecht wenden. Diese werden für Sie den Termin bei der Polizei absagen und bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen. Sie erhalten dann eine Kopie der Akte. Nach dem Bearbeiten der Akte durch den Anwalt kann dieser mit Ihnen die Angelegenheit und das weitere Vorgehen besprechen. Nehmen Sie vor allem keinen Kontakt zum „möglichen“ Opfer/Geschädigten auf, denn das kann schnell dazu führen, dass Ihnen „Verdunkelung“ von Beweisen vorgeworfen wird!

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